Die Kaution dient uns als Sicherheit dass Kunden ohne Vorankündigung einfach nicht erscheinen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben verfällt diese und verbleibt beim Tätowierer als Entschädigung. Ein unentschuldigtes Fernbleiben tritt dann in Kraft, wenn der Kunde sich nicht mindestens 5 Tage vor dem Termin abmeldet. Krankheit und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entschuldigen bei entsprechendem Nachweis auch Taggleich das fehlen. Bei einer frühzeitigen und fristgerechten Terminabsage/-verschiebung wird die Kaution später, mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet.
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